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Mittwoch, 22.02.2012

Gerd Heidbrink
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Zeugnisse SRC, LRC u. UBI

Der Schiffsführer muss das Funkzeugnis SRC oder LRC haben. Dies gilt für Eigneryachten wie für Charterschiffe gleichermaßen. Es genügt nicht mehr, wenn ein Crewmitglied  über das Zeugnis verfügt.

Ein Hinweis zu den Prüfungen: die Prüfungen werden seit 1.10.2011 im Multiple Choice Verfahren durchgeführt. Bei den praktischen Prüfungen ergibt sich keine Änderung.

Short Range Certificate (SRC)

Dieses Zeugnis ist für die Bedienung aller UKW-Anlagen auf Sportbooten vorgesehen. Es wird nur noch in englisch geprüft. Es gilt weltweit (und ist weltweit vorgeschrieben).

Long Range Certificate (LRC)

Dieses Zeugnis erlaubt die Bedienung aller Funkanlagen auf Sportbooten - UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Satelliten-Telefonie INMARSAT. 

Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 

Für den Binnenfunk gibt es ein eigenes Zeugnis. Der Binnenfunk ist in den Seefunkzeugnissen nicht mehr enthalten. Bewerber für das SRC oder das LRC legen eine vereinfachte Zusatzprüfung ab. Die Prüfungen LRC, SRC und UBI können am gleichen Tag abgelegt werden.

Die alten Funkzeugnisse BZ I und BZ II gelten auch weiterhin und brauchen nicht umgetauscht werden.

Unsere Schüler für alle Funkzeugnisse kommen nicht nur aus Köln und Bonn. Auch eine weitere Anreise lohnt sich. Auch aus Düren, Bergheim, Erftstadt, Euskirchen, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Bad Honnef, Siegburg, Troisdorf, Bergisch-Gladbach, Leverkusen usw. kommen die Teilnehmer unserer Kurse für alle Sportbootführerscheine Binnen, See, Küste, Hochsee und den Funkzeugnissen.